§1 Gültigkeit der Bestimmungen

Webmedia 2.0 (im folgenden Anbieter genannt) führt Ihre Leistungen ausschließlich auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen aus. Dies gilt auch für alle zukünftigen Leistungen, falls die AGB nicht nochmals explizit verändert vereinbart werden. Abweichende Bedingungen bedürfen der Schriftform und sind nur nach schriftlicher Anerkennung durch den Anbieter gültig.

 
§2 Auftragserteilung & Vertragsabschluß

Angebote sind stets freibleibend und unverbindlich. Aufträge werden mit einer schriftlichen Auftragsbestätigung per Brief oder Fax zu den Bedingungen dieser AGB angenommen. Mündliche oder per E-Mail vereinbarte Sonderbedingungen bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung per Brief oder Fax. Auf Anfrage ist eine Auftragsbestätigung per Post oder per Fax nachzureichen. Falls keine Auftragsbestätigung vorliegt, gelten die allgemeinen gesetzlichen Regelungen für das Zustandekommen eines Vertrages. Der Anbieter weist die gesetzliche Mehrwertsteuer unter der USt.-IdNr.: DE271757538 aus. Lieferungen ins Ausland unterliegen dem Reverse-Charge-Verfahren, in diesem Fall ist der Kunde der Steuerschuldner.

 
§3 Terminabsprachen

Frist- und Terminabsprachen sind grundsätzlich schriftlich festzuhalten bzw. zu bestätigen. Die Auftraggeber erkennen die Beweiskraft durchgehender Email-Korrespondenz an.

 
§4 Urheber- und Nutzungsrecht

Das Urheberrecht für veröffentlichte, vom Anbieter oder Subunternehmern erstellte Objekte (Internetseiten, Scripte, Programme, Templates, Grafiken, Fotografien, Logos) bleibt allein beim Anbieter. Eine Vervielfältigung oder Verwendung solcher Objekte in anderen elektronischen oder gedruckten Publikationen, insbesondere auf anderen Internetseiten, ist ohne ausdrückliche Zustimmung des Anbieters nicht gestattet. Der Anbieter hat das Recht, alle Projekte in die Liste seiner Referenzen aufzunehmen und auf den erstellten Objekten auf seine Urheberschaft hinzuweisen. Des weiteren verbleiben sämtliche im Rahmen des Auftrags entstehenden Urheberrechte, verwandte Schutzrechte, Rechte an Lichtbildern, Markenrechte, Geschmacks- oder Gebrauchsmusterrechte sowie wettbewerbsrechtliche Leistungsschutzrechte beim Anbieter. Die Einräumung der daraus entstehenden Nutzungsrechte an den Auftraggeber erfolgt grundsätzlich als einfaches Nutzungsrecht. Sie gehen nur auf den Auftraggeber über, soweit der Vertragszweck dies erfordert. Die Einräumung darüber hinausgehender Nutzungsrechte ist schriftlich zu vereinbaren. Das gleiche gilt bei Übertragung der Nutzungsrechte an Dritte. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung über.

 
§5 Lagerung

Die Lagerung von zur Anwendung gekommenen Druckvorlagen oder anderer Güter erfolgt nur auf ausdrücklichen Auftrag des Kunden.

 
§6 Auftragsablauf und Garantievereinbarung

Nach Erhalt der schriftlichen Auftragsbestätigung vom Auftraggeber nimmt der Anbieter die Arbeit auf und erstellt innerhalb der vereinbarten Frist einen entsprechenden Musterentwurf. Webseiten, Grafiken, Klangbeispiele und sonstige in Auftrag gegebene Leistungen werden dem Auftraggeber zur Prüfung und Abnahme zur Verfügung gestellt. Der Auftraggeber hat das Recht, nach Einsichtnahme des ersten Entwurfs Änderungen/Nachbesserungen zu verlangen oder kann (bei absolutem Nichtgefallen des Erstentwurfs) ein Zweitmuster fordern. Darüber hinausführende Änderungswünsche bewirken eine Abrechnung des entstehenden Zusatzaufwands auf Stundensatzbasis der aktuellen Preisliste.

 
§7 Pflichten und Haftung des Auftraggebers

Der Auftraggeber ist verpflichtet, das für Grafikdesign zur Verfügung gestellte Material auf eventuell bestehende Urheber- und Copyrightrechte zu überprüfen und eventuell notwendige Erlaubnisse zur Verwendung hierfür einzuholen. Etwaige Ansprüche wegen Urheberrechts- und Copyright-Verletzungen gehen voll zu Lasten des Auftraggebers. Davon ausgenommen sind Bilder und Skripte, die der Anbieter beschafft hat. Die Verantwortung für eventuelle Textinhalte oder sonstige Veröffentlichungen trägt allein der Auftraggeber. Der Auftraggeber stellt den Anbieter von allen Ansprüchen frei, die Dritte gegen ihn stellen wegen eines Verhaltens, für das der Auftraggeber nach dem Vertrag die Verantwortung bzw. Haftung trägt. Er trägt die Kosten einer etwaigen Rechtsverfolgung.

 
§8 Vergütung

Die Vergütung für die erbrachten Leistungen (Entwürfe, Reinzeichnungen, Programmierung etc.) sowie Gewährung der Nutzungsrechte erfolgt auf Grundlage der im Auftrag vereinbarten Vergütung, bzw. der hier aufgeführten Nutzungsrechte.

 
§9 Fälligkeit der Vergütung, Abnahme

Die Vergütung ist nach Abnahme der erbrachten Leistung fällig. Der Anbieter stellt nach erfolgter Abnahme durch den Auftraggeber eine entsprechende Rechnung aus, welche innerhalb von 10 Werktagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu zahlen ist.

§9a Die Abnahme

Die Abnahme hat innerhalb einer normalen Frist (in der Regel ist von maximal einer Arbeitswoche, d.h. 5 Arbeitstagen, auszugehen) zu erfolgen und darf nicht aus gestalterisch-künstlerischen Gründen verweigert werden. Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Falls eine Abnahme - nach Mahnung durch den Anbieter - auch nach maximal 10 Arbeitstagen nach Entwurfsübermittlung nicht durch den Auftraggeber erfolgt ist, gilt der Entwurf als abgenommen und wird in Rechnung gestellt.

§9b Eine Nichtabnahme

des Zweitentwurfs, in Verbindung mit einem Auftragsrücktritt, entbindet den Auftraggeber nicht von seiner verbindlich erteilten Bestellung, d.h. der Anbieter behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene / geleistete Arbeiten und das Recht auf Schadenersatz wegen Nichterfüllung.

§9c Bei Zahlungsverzug

kann der Anbieter Verzugszinsen in Höhe von 6% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank p.a. verlangen. Die Geltendmachung eines nachgewiesenen höheren Schadens bleibt davon ebenso unberührt wie die Berechtigung des Auftraggebers, im Einzelfall eine niedrigere Belastung nachzuweisen.

 
§10 Zahlungsbedingungen

Die vereinbarte Vergütung ist entsprechend der jeweils gültigen Preisliste, abgegebener individueller Angebote oder getroffener, schriftlicher Sondervereinbarungen innerhalb von 10 Werktagen nach Rechnungsdatum brutto und ohne Abzüge fällig.

 
§11 Gewährleistung, Mängel

Der Anbieter verpflichtet sich, den Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen, insbesondere auch ihm überlassene Vorlagen, Unterlagen, Muster etc. sorgfältig zu behandeln. Der Anbieter verpflichtet sich bei mangelhafter Leistung zur kostenlosen Nachbesserung nach eigener Wahl. Bei Fehlschlagen der Nachbesserung (z.B. bei Unmöglichkeit) kann der Auftraggeber, außer im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit keinen Schadensersatzanspruch geltend machen, sondern lediglich Herabsetzung des Kaufpreises oder im Fall der Unmöglichkeit Rückgängigmachung des Kaufvertrages verlangen. Der Anbieter weist explizit darauf hin, dass auf Webseiten eingesetzte Fremd-Programme (Gästebücher, Fomular-Mailer, etc.) unentdeckte Sicherheitsrisiken beinhalten können. Der Anbieter haftet nicht für durch Mängel an Fremd-Programmen hervorgerufene Schäden.

 
§12 Stornierung

Tritt der Auftraggeber nach Erteilung des Auftrages zurück, so werden Stornierungskosten in Höhe des dem Anbieters bereits entstandenen Aufwands, mindestens jedoch 50% der Auftragssumme fällig. Als Rechnungsdatum gilt in diesem Fall der Termin der Stornierung. Eine Stornierung hat in jedem Fall schriftlich zu erfolgen.

 
§13 Technische Standards

Soweit nicht anders vereinbart, werden Internetseiten vom Anbieter so erstellt, dass sie mit den aktuellen Browserversionen von Google Chrome und Firefox korrekt dargestellt werden. Abweichungen in der Darstellung zwischen den Browsern sind möglich. Alle weiteren technischen Funktionen und Standards bedürfen der Absprache.

 
§14 Vorgehensweise bei CMS und Online-Shops

Mit der vollständigen Bezahlung der Auftragssumme hat der Auftraggeber Anrecht auf die Zugangsdaten zu georderten Content-Management- und Shop-Systemen. Mit der Zustellung der Zugangsdaten wird der Anbieter automatisch von der Verantwortung und Haftung über die technische und inhaltliche Funktionalität der Software entbunden.

 
§15 Haftungsbeschränkungen

Ausgeschlossen sind alle weitergehenden Ansprüche gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere auf Ersatz von Schäden, die nicht an der geleisteten Leistung selbst entstanden sind, außer im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Im Übrigen haftet der Anbieter bei Verletzung von Nebenpflichten oder unerlaubter Handlung nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die gesetzlichen Vorgaben gemäß DSGVO werden vom Anbieter eingehalten. Datenschutzrechtliche Anspruchsgrundlagen werden von dieser Haftungsregelung nicht erfasst.

 
§16 Eigenwerbung

Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass der Anbieter die für den Auftraggeber erstellten Grafiken, Webseiten etc. bei Bedarf als Referenz in seinen öffentlichen Galerien auf der Homepage ausstellen bzw. in sonstigen Werbemitteln als Nachweis seiner Arbeiten verwenden darf. Eine Veröffentlichung der URL der durch den Anbieter bearbeiteten Webseite nebst Email-Adresse des Auftraggebers wird gestattet. Der Auftraggeber gestattet dem Anbieter an angebrachter Stelle (i.d.R. im Impressum) einen Link auf die eigene Homepage anzubringen.

 
§17 Erfüllungsort & Gerichtsstandort

Erfüllungsort ist mangels anderer schriftlicher Vereinbarung der Firmensitz des Anbieters. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist wahlweise Karlsruhe oder Mannheim Gerichtsstandort. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

 
§18 Schlussbestimmungen

Sollte eine dieser Bestimmungen unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Unwirksame Bestimmungen werden nach Möglichkeit durch solche wirksamen Bestimmungen ersetzt, die den angestrebten wirtschaftlichen Zweck weitgehend erreichen.

 

Stand: Mai 2018